Allgemeine Geschäftsbedingungen der BlackForest Coding GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die BlackForest Coding GmbH, Simmersbach 12a, 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald, Deutschland, (nachfolgend „BlackForest Coding GmbH“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen für den Kunden (nachfolgend „Kunde“) ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter www.blackforest- coding.de/agb jederzeit abrufbar.

(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung der BlackForest Coding GmbH, auch in Textform. Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die BlackForest Coding GmbH ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(3) Angebote von der BlackForest Coding GmbH in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Die BlackForest Coding GmbH bietet unteranderem folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites und Onlineshops, sonstige Grafikdienstleistungen, Software, Programmierung, Beratung.

(2) Die BlackForest Coding GmbH erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von der BlackForest Coding GmbH, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die BlackForest Coding GmbH nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von der BlackForest Coding GmbH zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die BlackForest Coding GmbH dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die BlackForest Coding GmbH schriftlich darauf hingewiesen hat.

(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website/Shops rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  1. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  2. Informationspflichten nach § 312 BGB (Fernabsatzverträge);
  3. Informationspflichten nach § 312i und j BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  4. Prüfpflichten bei Linksetzung;
  5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
  6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte die BlackForest Coding GmbH ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist die BlackForest Coding GmbH berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

(5) Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der BlackForest Coding GmbH zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber der BlackForest Coding GmbH äußern. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden prüfen, soweit dies unter Berücksichtigung der Belange der BlackForest Coding GmbH möglich ist.

(6) Die BlackForest Coding GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der BlackForest Coding GmbH für den Kunden zumutbar ist.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.

(2) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

1. des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie 5. außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

(3) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

(4) Der Kunde muss damit rechnen, dass die BlackForest Coding GmbH Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die BlackForest Coding GmbH Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

(5) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Banküberweisung und ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Die BlackForest Coding GmbH behält sich nach eigenem Ermessen vor, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

(3) Bei Verzögerungen infolge von

  1. Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
  2. unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der BlackForest Coding GmbH nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
  3. Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Ist für die Leistung von der BlackForest Coding GmbH die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

(4) Soweit die BlackForest Coding GmbH ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für die BlackForest Coding GmbH unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die BlackForest Coding GmbH keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 Abnahme

(1) Der Kunde wird die Leistungen von der BlackForest Coding GmbH nach Maßgabe der von der BlackForest Coding GmbH zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald die BlackForest Coding GmbH die Abnahmebereitschaft mitteilt.

(2) Die Leistungen von der BlackForest Coding GmbH gelten als abgenommen, wenn die BlackForest Coding GmbH die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat

  1. Die BlackForest Coding GmbH und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
  2. oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die BlackForest Coding GmbH damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von der BlackForest Coding GmbH erbrachten Leistungen beruht.

(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

(4) Nach Aufforderung der BlackForest Coding GmbH sind auch Entwürfe und Zwischenergebnisse abzunehmen. Diese gelten mit der Abnahme als verbindlich, spätere Änderungswünsche stellen eine Leistungsänderung (vgl. Punkt 3) dar.

§ 7 Mitwirkungspflicht

(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem ein zupflegende Inhalte für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.

(2) Soweit die BlackForest Coding GmbH dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die BlackForest Coding GmbH keine Korrekturaufforderung erhält.

(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

(4) Wenn die BlackForest Coding GmbH dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von der BlackForest Coding GmbH wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde die BlackForest Coding GmbH unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und – schnittstellen verantwortlich.

(6) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der BlackForest Coding GmbH unverzüglich mitzuteilen.

(7) Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Die BlackForest Coding GmbH räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Erbringt die BlackForest Coding GmbH Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Leistungen von der BlackForest Coding GmbH.

(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der BlackForest Coding GmbH über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Die BlackForest Coding GmbH geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

(3) Die BlackForest Coding GmbH nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die BlackForest Coding GmbH keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die BlackForest Coding GmbH wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

(4) Die BlackForest Coding GmbH kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 25% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website/Onlieshops erfolgt nicht.

(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die BlackForest Coding GmbH vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der BlackForest Coding GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, die BlackForest Coding GmbH über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die BlackForest Coding GmbH dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von der BlackForest Coding GmbH z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er die BlackForest Coding GmbH unverzüglich darüber informieren.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

(1) Der Kunde räumt der BlackForest Coding GmbH das Recht ein, das Logo von der BlackForest Coding GmbH sowohl im Impressum als auch im untersten Bereich der Fußzeile in die Websites/Shop des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von der BlackForest Coding GmbH zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

(2) Die BlackForest Coding GmbH behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website/Onlineshop des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 Gewährleistung

(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von der BlackForest Coding GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch die BlackForest Coding GmbH ausgebessert oder ausgetauscht. Die BlackForest Coding GmbH behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente/Shopelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden angemessenen gesetzten Frist, von mindestens 15 Werktagen zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

(5) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der BlackForest Coding GmbH binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der BlackForest Coding GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11 Haftung

(1) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

(3) Im Fall der beauftragten Registrierung von Domainnamen durch die BlackForest Coding GmbH obliegt die Prüfung des Domainnamens auf die Verletzung fremder Kennzeichen dem Kunden.

(4) Für den Fall, dass wegen Inhalt oder Durchführung einer Werbemaßnahme oder der Verwendung eines Inhalts die BlackForest Coding GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die BlackForest Coding GmbH schad- und klaglos. Insbesondere stellt der Kunde die BlackForest Coding GmbH hinsichtlich der Inhalte und Funktionalitäten seiner Seite von allen Ansprüchen Dritter frei.

(5) Insbesondere haftet die BlackForest Coding GmbH nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden oder für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen.

(6) Die rechtliche Zulässigkeit von Materialien, Gestaltungen, Werbemaßnahmen oder Funktionalitäten von Webseiten ist durch den Kunden zu prüfen, er trägt das Verwendungsrisiko. Dies gilt auch dann, wenn die Materialien etc. auf einem Vorschlag der BlackForest Coding GmbH beruhen oder durch diese gefertigt wurden.

§ 12 Pflicht des Kunden zur Datensicherung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten durch die BlackForest Coding GmbH gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(5) Die BlackForest Coding GmbH weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14 Kündigung

(1) Bei Pflege- und Hostingverträgen und kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann die BlackForest Coding GmbH fristlos kündigen.

(3) Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig nach § 648 BGB, kann die BlackForest Coding GmbH die ihr nach § 648 S. 2 BGB zustehenden Vergütungsansprüche geltend machen. Abweichend von § 648 S.3 BGB ist die BlackForest Coding GmbH dann berechtigt, für den noch nicht erbrachten Teil 30 % der auf diesen Teil entfallenden Vergütung zu fordern. Dieser pauschalierte Anspruch steht der BlackForest Coding GmbH nicht zu, wenn der Kunde nachweist, dass der nach § 648 BGB der BlackForest Coding GmbH zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 15 Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der BlackForest Coding GmbH in 77883 Ottenhöfen im Schwarzwald.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommender Ersatzbestimmung zu treffen.

(Stand: 18.12.2023)